Ergebnis: Volk und Stände haben die «AHV Steuervorlage» am 19. Mai deutlich angenommen!

66,4 Prozent Ja-Stimmen gesamtschweizerisch, 62 Prozent Ja-Stimmen im Kanton Aargau. Das Aargauer Komitee «Ja zur AHV-Steuervorlage» dankt herzlich für die breite Unterstützung.


Die AHV-Steuervorlage ist eine politisch ausgewogene Antwort auf zwei der dringlichsten Probleme der Schweiz. Zum einen wird mit der Vorlage die längst überfällige Unternehmenssteuerreform in Angriff genommen. Zum anderen wird – als Ausgleich zum Steuerteil – die AHV als wichtigstes Sozialwerk der Schweiz gestärkt, indem dieser jährlich zwei Milliarden Franken zufliessen. Der Bund beteiligt sich dabei mit 820 Millionen Franken pro Jahr. Zusätzlich werden der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberlohnbeitrag minimal erhöht.

Quelle: Nationales Komitee Ja zur AHV Steuervorlage

 

Nebst der Stärkung der AHV werden durch die AHV-Steuervorlage die international verpönten Besteuerungsprivilegien für die sogenannten Statusgesellschaften abgeschafft. Stand heute gibt es in der Schweiz rund 24 000 solcher sonderbesteuerten Unternehmen. Während diesen auf Bundesebene keine Ermässigungen gewährt werden, profitieren sie aktuell – im Gegensatz zu anderen Unternehmen – in den Kantonen von steuerlichen Sonderregeln.

Mit der AHV-Steuervorlage werden diese Privilegien zu Gunsten einer (innerkantonal) einheitlichen und damit fairen Unternehmensbesteuerung abgeschafft. Um den Wegfall der Sonderbesteuerung besser bewältigen zu können, gibt der Bund den Kantonen neue Besteuerungsinstrumente in die Hand (siehe Grafik, roter Teil links). Dank diesem Werkzeugkasten können die Kantone ihre heutigen Sonderregeln durch neue, international anerkannte Instrumente ersetzen. Zusätzlich steht es den Kantonen frei, den Gewinnsteuersatz zu senken.

Um die reformbedingten Auswirkungen auf die kantonalen Steuereinnahmen abzufedern, leistet der Bund Ausgleichsbeiträge an die Kantone. Hinzu kommt, dass der Mindestsatz bei der Dividendenbesteuerung auf qualifizierten Beteiligungen per Gesetz geregelt wird (Bund: bisher 60%, neu 70%; Kantone: bisher je nach Kanton verschieden, neu mindestens 50%). Um Fehlanreize bei der kantonalen Umsetzung der Unternehmenssteuerreform zu verhindern, wird zudem der Finanzausgleich zwischen den Kantonen neu geregelt.

Argumente

Die AHV-Steuervorlage schlägt «zwei Fliegen auf einen Streich», indem sie sich den zwei dringendsten Geschäften der letzten Jahre annimmt.

Dank der Zusatzfinanzierung der AHV von jährlich zwei Milliarden Franken, wird die AHV als wichtigstes Sozialwerk der Schweiz gestärkt, ohne dass der Mehrwertsteuersatz erhöht werden muss. Hinzu kommt, dass sowohl der Bund als auch die Unternehmen die AHV-Zusatzfinanzierung finanziell mittragen.

Gleichzeitig wird durch die Abschaffung der verpönten Steuerprivilegien für sonderbesteuerte Gesellschaften ein einheitliches und damit faires Steuersystem für sämtliche Unternehmen innerhalb des gleichen Kantons geschaffen. Die AHV-Steuervorlage schafft im Bereich der Unternehmensbesteuerung damit endlich Klarheit und Rechtssicherheit. Hinzu kommt, dass die bisher sonderbesteuerten Unternehmen tendenziell mehr Steuern bezahlen werden. Da die AHV-Steuervorlage den Kantonen anerkannte Besteuerungsinstrumente zur Verfügung stellt, bleibt die Schweiz auch weiterhin im internationalen Steuerwettbewerb konkurrenzfähig und somit für Unternehmen als Wirtschaftsstandort attraktiv. Das ist gerade mit Blick auf die ansässigen sonderbesteuerten Gesellschaften essentiell; bieten diese doch zirka 150 000 Menschen eine Arbeitsstelle und sind für fast 50 Prozent der gesamten privaten Forschungs- und Entwicklungsausgaben in der Schweiz verantwortlich. Hinzu kommt, dass die sonderbesteuerten Unternehmen bereits heute die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes (ca. sechs Milliarden Franken) stemmen und wie jedes andere Unternehmen Beiträge an die AHV bezahlen. In diesem Sinne trägt die Vorlage auch dazu bei, drohende Steuerausfälle – ausgelöst durch den Wegzug solcher Gesellschaften – zu verhindern.

Fazit: Die AHV-Steuervorlage ist ein ausgewogenes Gesamtpaket und trägt zur Stabilität und zum Wohlstand der Schweiz bei. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der AHV, schafft Steuergleichheit und stellt die internationale Akzeptanz der Schweizer Unternehmensbesteuerung wieder her. Gleichzeitig bleibt die Souveränität der Kantone gewahrt.

Die im Co-Präsidium vertretenen Parteien / Verbände:

Komitee

Co-Präsidium

Aargauer Komitee |  Basler

Roland

Basler
Präsident BDP Aargau
Aargauer Komitee |  Binder-Keller

Marianne

Binder-Keller
Präsidentin CVP Aargau
Aargauer Komitee |  Dieth

Markus

Dieth
Landstatthalter/Regierungsrat
Aargauer Komitee |  Frauchiger

Roland

Frauchiger
Co-Präsident EVP Aargau
Aargauer Komitee |  Kaufmann

Michael

Kaufmann
Präsident Junge CVP Aargau
Aargauer Komitee |  Müller

Philipp

Müller
Ständerat Aargau, FDP
Aargauer Komitee |  Pfisterer

Lukas

Pfisterer
Präsident FDP.Die Liberalen Aargau
Aargauer Komitee |  Schmid

Kurt

Schmid
Präsident
Aargauischer Gewerbeverband
Aargauer Komitee |  Seibert

Uriel

Seibert
Co-Präsident *jevp Schweiz
Aargauer Komitee |  Röösli

Robin

Röösli
Präsident jungfreisinnige Aargau
Aargauer Komitee |  Wildi

Marianne

Wildi
Präsidentin Aargauische
Industrie- und Handelskammer

 

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